Rehabilitation / Anschlußheilbehandlung (AHB)


Als Bremer Taxi mit langjähriger Erfahrung in Patientenfahrten
zur Reha würden wir uns freuen, wenn wir auch Sie ein Stück auf
dem Weg zur Genesung begleiten dürfen.


Sie erreichen uns unter:
(0421) 377 078 00
oder mobil unter:
0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de.




Fahrtkosten zur Reha (Nach Arbeits- oder Wegeunfall)

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die
Kosten für die Fahrt mit dem Taxi zur ambulanten Reha in der
Regel unbürokratisch.

Sprechen Sie die Beförderung mit dem Taxi einfach bei Ihrer
Berufsgenossenschaft an.

Benötigt wird lediglich eine ärztliche Verordnung für das Taxi
von Ihrem Arzt oder der Unfallbehandlungsstelle.

Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist keine weitere Genehmigung
erforderlich; ein Eigenanteil wird nicht erhoben.



Rehabilitation / AHB (Nach Operationen, Krankenhausaufenthalten)

Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen, deren Kostenträger die
gesetzliche Krankenversicherung ist, benötigen die vorherige
schriftliche Genehmigung der Krankenkasse.

Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen deren Kostenträger
die Deutsche Rentenversicherung ist, werden in der Regel 
von uns direkt mit der behandelnden Rehabilitationsklinik oder
der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet, sofern Ihr Arzt
eine Fahrt mit dem Taxi zu Ihrer Heilbehandlung verordnet.

Unser Tipp:
Gönnen Sie dem Kostenträger das Wort und sprechen Sie mit Ihrem
Sachbearbeiter über die anstehende Fahrt.



Noch Fragen?

Wir sind gerne für Sie da
.
Telefonisch unter: (0421) 377 078 00
mobil unter: 0174 499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de